GEBÜHREN

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    ENGAGIERTE UND VORBEHALTLOSE VERTRETUNG IHRER INTERESSEN

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GEBÜHREN FÜR DIE ANWALTLICHE TÄTIGKEIT

Die Anwaltsgebühren für eine außergerichtliche / gerichtliche Vertretung berechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Entscheidend für die Höhe der Gebühren ist der Gegenstandswert. Geht es beispielsweise um ausstehenden Lohn in Höhe von 1.500,00 €, ist der Gegenstandswert identisch mit dem geltend gemachten Geldbetrag. In diesem Fall liegen die durchschnittlichen Rechtsanwaltsgebühren für eine außergerichtliche Vertretung bei 149,50 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer (Stand 01.08.2019).

Sprechen Sie uns gerne gleich zu Beginn auf die zu erwartenden Anwalts- / und Gerichtskosten an. Diese Transparenz ist uns wichtig, damit Sie wissen mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Erstberatung zum Festpreis
Wir bieten Ihnen im Rahmen einer Erstberatung eine erste verbindliche Einschätzung Ihres rechtlichen Problems und zeigen Ihnen mögliche Vorgehensweisen auf.

Die Erstberatung durch einen unserer Anwälte bieten wir Ihnen zu einem Festpreis von 85,00 € an.

Entschließen Sie sich nach der Erstberatung dazu, uns mit einer außergerichtlichen/gerichtlichen Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen, rechnen wir die Erstberatungsgebühr selbstverständlich auf die dann entstehenden gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an.

Notarkosten
Die Notargebühren sind einheitlich durch Gesetz (GNotKG) geregelt. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind unzulässig, insbesondere sind Gebührenvereinbarungen - anders als im Anwaltsbereich – untersagt. Gerne informieren wir Sie darüber, welche Kosten für die Tätigkeit des Notars in Ihrer Angelegenheit anfallen werden.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, trägt diese im Regelfall unsere Anwaltsgebühren und evtl. hinzutretende Kosten für Gericht, Sachverständige oder Gutachten. 

Gerne übernehmen wir für Sie kostenfrei die Einholung der Deckungsanfrage und die weitere Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer. 

Prozesskostenhilfe
Wenn Sie nach der Erstberatung feststellen, dass Ihr rechtliches Anliegen erfolgsversprechend ist, Ihnen aber die finanziellen Mittel fehlen, um Ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, beantragen wir für Sie Prozesskostenhilfe, nachdem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (Gehaltsnachweise etc.) vorgelegt und insbesondere die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vollständig ausgefüllt haben. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Jürgen Müller 

Rechtsanwalt - Notar a.D.

Tabea Müller

Rechtsanwältin & Notarin
Fachanwältin für Verkehrsrecht

Roland Müller-Plesse

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Müller Rechtsanwälte & Notarin
Hauptstraße 85
28865 Lilienthal

Bürozeiten
Montags bis Freitag 
09:00 - 13:00 Uhr 
Montag, Dienstag, Donnerstag 
14:30 - 17:00 Uhr

Tel. 04298 / 915453
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