Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass eine Fahrerflucht während einer Dienstfahrt mit einem Dienstfahrzeug die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann (LAG Köln Urteil v. 19.06.2020, Az.: 4 Sa 655/19).
Das war passiert:
Der Fahrer eines Müllwagens hatte sein Fahrzeug während einer Dienstfahrt rückwärts gegen eine Verkehrsinsel gesetzt und hierbei die dortigen Verkehrsschilder beschädigt, ein Schaden von ca. 6.000,- Euro. Anschließend machte er zwar Fotos der Beschädigungen, entfernte sich jedoch anschließend vom Unfallort, ohne den Unfall seinem Arbeitgeber oder der Polizei zu melden. Dies führte zunächst zu einem Strafbefehl wegen Unfallflucht (und wahrscheinlich dem Verlust der Fahrerlaubnis). Als der Arbeitgeber Kenntnis vom Vorfall erlangte, kündigte er das arbeitsverhältnis fristlos.
Das sagte das Gericht:
Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte die fristlose Kündigung. Im Verhalten des Arbeitnehmers sah es eine massive Pflichtverletzung, die den Arbeitgeber zum Ausspruch der Kündigung berechtigte. Der Arbeitnehmer habe durch seine Straftat, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnisses und während der Dienstausübung begangen wurde, gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen.
Die Entscheidung führt die massiven Folgen
vor Augen, die eine Unfallflucht
haben kann. Der Arbeitnehmer musste eine Geldstrafe zahlen, verlor wahrscheinlich seine Fahrerlaubnis, ist ab jetzt vorbestraft und verlor zusätzlich noch seinen Job. Diese Folgen hätte er bei rechtzeitiger Meldung des Unfalls bei seinem Arbeitgeber und der Polizei / der für das Straßenschild zuständigen Stelle vermeiden können.
Fälle wie der des Landesarbeitsgerichts Köln sind extrem, jedoch in ähnlicher Form an der Tagesordnung. Unfallflucht ist eines der häufigsten Delikte im Straßenverkehr und führt bei entsprechender Schadenshöhe zum Verlust der Fahrerlaubnis und im Extremfall auch zum Verlust des Jobs.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
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